Der Zweckverband Friedhof Siek weiß um die enorme emotionale Belastung und die tiefe Verunsicherung, die die vorübergehende Aussetzung von Bestattungen bei den Angehörigen und Nutzungsberechtigten ausgelöst hat. Die Sorgen und die Trauer, die mit dieser schwierigen Situation verbunden sind, können wir sehr gut nachempfinden.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben intensive Gespräche und Abstimmungen zwischen Amtsverwaltung, Zweckverband, Fachbehörden, Experten und spezialisierten Unternehmen stattgefunden. Ziel aller Beteiligten war und ist die schnellstmögliche Wiederaufnahme des Friedhofsbetriebs in Siek. Ende Juli musste der Bestattungsbetrieb wegen schwerwiegender Verwesungsprobleme vorübergehend eingestellt werden. Inzwischen wurden nachhaltige und praktikable Lösungen entwickelt, die eine Fortführung ermöglichen und den Friedhof als würdevollen Ort des Abschieds zu erhalten.
Die Ergebnisse der umfassenden Prüfung durch die zuständigen Fachbehörden des Kreises Stormarn – die untere Wasserbehörde und das Gesundheitsamt – liegen inzwischen in einer schriftlichen Stellungnahme vor. Darin wird festgestellt, dass derzeit keine Gefährdung des Grundwassers oder der umliegenden Oberflächen‐Gewässer besteht. Um auch langfristig mögliche Gefährdungen auszuschließen, sollten künftig reguläre Erdbeisetzungen und Urnenbeisetzungen untersagt werden. Die Erdbestattung von Aschekapseln mit Überurnen aus nicht abbaubarem Material ist infektionshygienisch unbedenklich, wenn hiervon kein Einfluss auf das Grundwasser zu erwarten ist. Als Materialien kommen Edelstahl oder Stein in Betracht. Auf dieser Grundlage hat Verbandsvorsteher Andreas Bitzer nach einem Verwaltungsgespräch am Mittwoch, den 26. November 2025, in einer Eilentscheidung der sofortigen Wiederaufnahme der Urnenbeisetzungen mit Überurnen aus nicht abbaubarem Material ‐ Edelstahl oder Stein ‐ zugestimmt.
Für Sargbestattungen gilt, dass reguläre Erdbestattungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit weiterhin untersagt bleiben. Neubestattungen sind nur noch unter Verwendung eines geeigneten Grabhüllensystems denkbar, wie etwa das „Grabhüllensystem Weihe“. Dieses schützt den Sarg mit dem Leichnam vor eindringendem Wasser und gewährleistet durch separate Lüftungskanäle die notwendige Sauerstoffzufuhr für den Verwesungsprozess. Die Zweckverbandsversammlung wird sich voraussichtlich Anfang 2026 ausführlich mit dieser Thematik befassen. Die verpflichtende Nutzung eines Grabhüllensystems bei Sargbestattungen wird zu Mehrkosten führen. Der Zweckverband Friedhof Siek muss hierzu auch eine neue Gebührensatzung beschließen. Parallel dazu berät die Verbandsversammlung die bereits 2024 begonnenen Planungen zur Umgestaltung des Friedhofs sowie mögliche weitere Bestattungsformen.
Der Zweckverband Friedhof Siek lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, diese hier aufgeführten Informationen in einer Veranstaltung am Di., 16. Dez. 2025 um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle in Siek persönlich zu erhalten. Gerne dürfen Sie dort auch weitergehende Fragen stellen.
Der Zweckverband Friedhof Siek freut sich auf Ihre Teilnahme!