Aus Gründen des Brandschutzes ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien, Böller) am 31.12.2025 und 01.01.2026 in einem Umkreis von mindestens 300 Metern um besonders brandgefährdete Objekte nicht erlaubt. Dazu zählen unter anderem reetgedeckte Gebäude, Gebäude mit weicher Dacheindeckung, Tankstellen, landwirtschaftliche Betriebe, Wälder sowie weitere brand- oder explosionsgefährdete Anlagen.
Unabhängig davon gilt weiterhin das bundesweite Verbot, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen.
Die Regelung dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Gebäuden und Natur und soll helfen, Brände und andere Gefahren in der Silvesternacht zu vermeiden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung des Amt Siek mit allen rechtlichen Details finden sie hier:
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksicht und Verständnis und wünschen einen sicheren und besonnenen Jahreswechsel.
Ihre Gemeinde Siek