Damit die Reinigung gut durchgeführt werden kann, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, an diesem Tag sofern möglich keine Fahrzeuge am Straßenrand zu parken. So können die Reinigungsfahrzeuge besser durchfahren und die Straßen ordentlich gereinigt werden.
Hinweis zur Straßenreinigungssatzung
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Siek regelt, welche Aufgaben von der Gemeinde übernommen werden und welche Aufgaben bei den Anliegerinnen und Anliegern liegen.
Kurz gesagt: Die Gemeinde lässt die Fahrbahn und die Rinnsteine einmal im Monat reinigen. Für die Sauberkeit direkt am eigenen Grundstück, zum Beispiel auf Gehwegen oder vergleichbaren Bereichen, sind grundsätzlich die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich. Diese Bereiche sollen bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat, gereinigt werden.
Dazu gehört auch der Winterdienst.
Bitte achtet daher darauf, die entsprechenden Bereiche regelmäßig sauber und verkehrssicher zu halten.
Vielen Dank für eure Mithilfe!