Sitzungswissen: Die Einwohnerfragestunde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Einwohnerfragen in öffentlichen Sitzungen – was ist erlaubt und was nicht? Aus gegebenem Anlass möchten wir ausführlich erklären, welche Regeln für Einwohnerfragen in öffentlichen Sitzungen gelten.

Sitzungswissen: Die Einwohnerfragestunde

Öffentliche Sitzungen sind für alle da

Die Sitzungen der Gemeindevertretung und der gemeindlichen Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte können die Sitzungen besuchen und die Beratungen verfolgen.

Öffentlichkeit bedeutet allerdings nicht, dass Besucherinnen und Besucher während der gesamten Sitzung jederzeit mitreden können. Während der einzelnen Tagesordnungspunkte beraten die Mitglieder der Gemeindevertretung beziehungsweise des Ausschusses. Das Rede-, Antrags- und Stimmrecht liegt bei den jeweiligen Mitgliedern des Gremiums.

Für Fragen, Vorschläge und Anregungen gibt es die Einwohnerfragestunde.

Was ist die Einwohnerfragestunde?

In jeder öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung findet in der Regel vor der Beratung der Sachthemen eine Einwohnerfragestunde statt. Auch Ausschüsse können in ihren öffentlichen Sitzungen eine Einwohnerfragestunde anbieten. Ob eine solche vorgesehen ist, steht in der jeweiligen Tagesordnung.

In der Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Siek:

  • Fragen zu Themen auf der Tagesordnung stellen,

  • Fragen zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde Siek stellen,

  • Vorschläge machen und

  • Anregungen geben.

Kritische Fragen sind selbstverständlich erlaubt und willkommen. Sie gehören zu einer lebendigen Demokratie. Die Fragen und Beiträge müssen aber sachlich, möglichst kurz und von allgemeinem Interesse sein.

„Von allgemeinem Interesse“ bedeutet nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner betroffen sein müssen. Die Frage muss aber über ein rein persönliches Anliegen hinausgehen und einen nachvollziehbaren Bezug zur örtlichen Gemeinschaft haben. Das können zum Beispiel Fragen zum Verkehr, zu öffentlichen Einrichtungen oder zu Vorhaben der Gemeinde sein.

Welche Regeln gelten?

Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 30 Minuten. Die Gemeindevertretung kann sie durch einen Beschluss um weitere 30 Minuten verlängern. Jede Person darf zunächst eine Frage und eine Zusatzfrage stellen. Wenn danach noch Zeit bleibt, können weitere Fragen gestellt werden. Für das Vortragen einer Frage stehen höchstens drei Minuten zur Verfügung. Eine kurze Erklärung zum Hintergrund ist möglich. Die eigentliche Frage sollte aber klar erkennbar sein und eine kurze Antwort ermöglichen.

Die Fragen werden grundsätzlich an die jeweilige Sitzungsleitung gerichtet. In der Gemeindevertretung übernimmt der/die Bürgermeister/in die Sitzungsleitung. In den Ausschüssen ist es die jeweilige Ausschussvorsitzende oder der jeweilige Ausschussvorsitzende.

Wird eine Frage ausdrücklich an ein bestimmtes Mitglied des Gremiums gerichtet, darf dieses ebenfalls antworten. Die Antwort kann durch weitere Mitglieder ergänzt werden.

Was passiert, wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann?

Nicht jede Frage lässt sich direkt in der Sitzung beantworten. Manchmal müssen erst Unterlagen geprüft oder Informationen beim Amt eingeholt werden.

In diesem Fall wird die Frage später schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde beantwortet. Eine sofortige Antwort kann nicht verlangt werden, wenn die notwendigen Informationen in der Sitzung nicht vorliegen.

Alle Fragen, Vorschläge, Anregungen und Antworten werden in der Niederschrift festgehalten.

Warum gibt es keine längere Diskussion?

Die Einwohnerfragestunde ist keine allgemeine Diskussionsrunde. Nach der Antwort ist daher keine längere Aussprache zwischen der fragenden Person, den Mitgliedern des Gremiums und den übrigen Besucherinnen und Besuchern vorgesehen.

Diese Regel soll niemanden vom Mitreden abhalten. Sie sorgt dafür, dass möglichst viele Menschen die Gelegenheit bekommen, ihre Fragen zu stellen. Außerdem muss für das gewählte Gremium innerhalb der vorgesehenen Sitzungszeit genügend Zeit bleiben, anschließend die weiteren Tagesordnungspunkte geordnet zu beraten und die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Was ist nicht erlaubt?

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Fragen zu einem Tagesordnungspunkt, der nichtöffentlich behandelt wird,

  • Fragen zu persönlichen Einzelfällen, bei denen geschützte Daten öffentlich genannt werden müssten,

  • Fragen zu Angelegenheiten, bei denen die fragende Person wegen eigener oder besonders nahestehender Interessen als Mitglied des Gremiums von der Beratung ausgeschlossen wäre,

  • lange Redebeiträge oder Grundsatzreden ohne konkrete Frage,

  • unsachliche oder beleidigende Beiträge,

  • wiederholte Zwischenrufe während der späteren Beratung und

  • Fragen zu Themen, für die die Gemeinde Siek nicht zuständig ist oder die nicht in den Aufgabenbereich des jeweils tagenden Ausschusses fallen.

Die Sitzungsleitung kann eine Frage zurückweisen oder das Wort entziehen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Im Zweifel entscheidet das jeweilige Gremium.

Was ist mit persönlichen Anliegen?

Persönliche Anliegen sind nicht weniger wichtig. Sie gehören aber häufig nicht in eine öffentliche Sitzung.

Wenn es beispielsweise um einen persönlichen Antrag, einen Gebührenbescheid, ein Bauvorhaben, ein Vertragsverhältnis oder andere private Daten geht, könnt ihr euch direkt außerhalb der Sitzungen an den/die Bürgermeister/in oder an die zuständige Stelle im Amt Siek wenden.

Anregungen und Beschwerden können außerdem schriftlich an die Gemeindevertretung gerichtet werden.