Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Katzenschutzverordnung.

Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein

Viele Menschen lieben Katzen. Gerade Freigänger gehören für vielen Familien ganz selbstverständlich dazu.

Damit sich Katzen draußen nicht unkontrolliert vermehren, müssen fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang künftig

  • kastriert werden,

  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden,

  • und in einem Haustierregister registriert werden.

Das gilt für Katzen und Kater.

Die Regelung soll dabei helfen, die Zahl freilebender Katzen besser zu begrenzen.

Reine Wohnungskatzen sind von dieser Pflicht nicht betroffen.

Die Kennzeichnung per Mikrochip erfolgt bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt. Die Registrierung ist bei großen Haustierregistern aktuell oft kostenfrei möglich.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zur Katzenschutzverordnung.