Knicks in Siek – Pflege & Schutz unserer Landschaft | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Passend zur Pflegezeit möchten wir als Gemeinde Siek über das Thema Knicks informieren.

Knicks in Siek – Pflege & Schutz unserer Landschaft

Knicks sind typische Wallhecken aus Sträuchern und Bäumen auf einem Erdwall. Sie prägen seit Jahrhunderten die Landschaft Schleswig-Holsteins. Neben ihrer historischen Bedeutung erfüllen sie wichtige ökologische Funktionen.

Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, schützen vor Wind- und Bodenerosion und tragen zum Biotopverbund bei.

Knicks stehen unter besonderem Schutz nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie dem Bundesnaturschutzgesetz. Veränderungen oder Beseitigungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Wer ist für die Pflege zuständig?

Grundsätzlich sind die Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Knick befindet, für dessen ordnungsgemäße Pflege verantwortlich. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zwingend zu beachten.

Was ist bei der Knickpflege zu beachten?

Seitliches Einkürzen

  • Erlaubt vom 17.09. bis einschließlich 14.02. (in Schaltjahren bis 15.02.)

  • Bis maximal 4 m Höhe

  • Mit mindestens 1 m Abstand zum Knickwallfuß

  • Nur alle 3 Jahre

  • Auch der diesjährige Zuwachs darf nur alle 3 Jahre entfernt werden

  • Händisches Entfernen einzelner Äste sowie Freischneiden von Straßen oder Einfahrten ist ganzjährig erlaubt, Artenschutz ist dabei zu beachten

Knickwallflanken

  • Dürfen vom 15.11. bis Ende Februar gemäht oder gemulcht werden

Schutzstreifen

  • 50 cm Abstand vom Knickwallfuß

  • Darf nicht ackerbaulich genutzt werden (kein Dünger, keine Pflanzenschutzmittel)

  • Pflege durch Mahd und Mulchen ganzjährig erlaubt

  • Auf Dauergrünland (DGL) und Ackergras ist kein Schutzstreifen erforderlich

„Auf-den-Stock-setzen“

  • Alle 10–15 Jahre

  • Gehölzer bis Handbreit über dem Boden abschneiden

  • Erlaubt vom 01.10. bis Ende Februar

  • Alle 40–60 m muss ein sogenannter Überhälter (Stammumfang über 1 m in 1 m Höhe) stehen bleiben

  • Überhälter mit einem Stammumfang über 2 m dürfen nicht gefällt werden

Knicks sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft und verdienen besondere Sorgfalt.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn.

Naturschutz@kreis-stormarn.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Erhalt unserer Natur.

Ihre Gemeinde Siek