Sargbestattungen wieder möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Zweckverband Friedhof Siek hat in den vergangenen Monaten intensiv an einer zukunftsfähigen Lösung für den Friedhof gearbeitet. Hintergrund waren vor allem schwierige Bodenverhältnisse, die zwischenzeitlich zu Einschränkungen bei Bestattungen geführt haben.

Sargbestattungen wieder möglich

Nach umfassenden Untersuchungen und enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden steht nun fest: Der Friedhof Siek wird langfristig gesichert und kann wieder im regulären Betrieb genutzt werden.

Erdbestattungen wieder möglich

Ab sofort sind auch Sargbestattungen wieder zulässig. Dafür wird künftig ein spezielles Grabhüllensystem eingesetzt. Dieses sorgt dafür, dass der Schutz des Grundwassers gewährleistet bleibt und ein ordnungsgemäßer Verwesungsprozess stattfinden kann. Das System wird durch den Friedhofsträger bereitgestellt.

Klare Regelungen für Urnenbeisetzungen

Auch für Urnen gibt es verbindliche Vorgaben. Diese gelten bereits seit November und wurden nun offiziell bestätigt. Urnen müssen entweder:

  • in einer nicht zersetzbaren Überurne (z. B. aus Edelstahl oder Stein) beigesetzt werden oder

  • eine entsprechende Aschekapsel enthalten, während sich die äußere Schmuckurne umweltgerecht zersetzen muss.

Neue Satzung und Gebühren

Mit Wirkung zum 20. März 2026 tritt die neue Friedhofssatzung in Kraft. Gleichzeitig wurde auch die Gebührensatzung angepasst. Grund dafür sind die technischen Anforderungen, insbesondere das neue Grabhüllensystem.

Der Zweckverband Friedhof ist sich bewusst, dass dies mit Mehrkosten verbunden sein kann. Ziel bleibt jedoch, den Friedhof Siek dauerhaft als würdevollen und sicheren Ort des Gedenkens zu erhalten.

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld und das entgegengebrachte Vertrauen gegenüber dem Zweckverband Friedhof während der vergangenen Monate.

Ihre Gemeinde Siek